Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten

für Buchungen ab dem 01.07.2020

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und HD-Reisen, nachstehend „HD“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2020 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die  gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)  und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und  füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.  Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

  • Für alle Buchungswege gilt:

    1. Grundlage des Angebots von HD und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von HD für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

    2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HD vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HD vor, an das HD für die Dauer von 10 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HD bezüglich  des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine  vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde  innerhalb der Bindungsfrist HD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

    3. Die von HD gegebenen vorvertraglichen Informationen  über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und  alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die  Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3  Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des  Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich  vereinbart ist.

    4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von  Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,  soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und  gesonderte Erklärung übernommen hat.

  • Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

    1. Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von HD erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und  unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet  der Kunde HD den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden.

    2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch HD Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HD dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende  Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht  Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.  (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger  körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von  Geschäftsräumen erfolgte.

  • Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

    1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HD erläutert.

    2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechendeKorrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

    3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

    4. Soweit der Vertragstext von HD im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

    5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HD den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

    6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

    7. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HD ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

    8. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HD beim Kunden zu Stande.

  • HD weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen  Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei  Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz  (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über  Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien  und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht,  sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,  insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch  Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über  Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen  geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf  denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des  Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein  Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.  Bezahlung

  • HD und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den  Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen,  wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden  der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des  Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener  Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung  des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises  zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,  sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus  dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen  kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort  zahlungsfällig.

  • Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HD zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und  in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat  und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des  Kunden besteht, so ist HD berechtigt, nach Mahnung mit  Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit  Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3.  Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

  • Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem  vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach  Vertragsabschluss notwendig werden und von HD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HD vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

  • HD ist verpflichtet, den Kunden über  Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund  auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder  Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu  informieren.

  • Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft  einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des  Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der  Kunde berechtigt, innerhalb einer von HD gleichzeitig  mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die  Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag  zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HD gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

  • Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HD für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell  angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen  Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §  651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4.  Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

  • Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HD unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären,  falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der  Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird  empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

  • Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HD den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HD eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht  von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen  unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,  die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen  an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind  unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von HD unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden  lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

HD hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen  unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung  und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten  Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige  Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des  Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei HD wird  die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel  berechnet.

                                              A                      B                     C                     D                     E

bis 45 Tage                            10%                10%                10%                25%                25%

44 bis 30 Tage                       30%                30%                40%                40%                45%

29 bis 15 Tage                       50%                60%                60%                60%                65%

14 bis 7 Tage                         75%                80%                70%                80%                80%

ab 6. Tag                               

und bei Nichtantritt                 80%                90%                90%                90%                90%

 

  • Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HD nachzuweisen, dass HD überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HDgeforderte Entschädigungspauschale.

  • HD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HD nachweist, dass HD wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist HD verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der  ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der  Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

  • Ist HD infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat HD unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

  • Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HD durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass  statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem  Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen  unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn  sie HD 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

  • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie  einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder  Krankheit wird dringend empfohlen.

 

5.  Umbuchungen

  • Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen  hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des  Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart  oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht,  wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HD keine,  unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 §  3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die  Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des  Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HD bei  Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden  pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der  Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist,  beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns  der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender  Regelung in Ziffer 5 25€ pro betroffenen Reisenden.

  • Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen,  können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach  Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und  gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei  Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.  Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

  • HD kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

    1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HD beim Kunden müssen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

    2. HD hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

    3. HD ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die  Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die  Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt  wird.

    4. Ein Rücktritt von HD später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

  • Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde  auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer  4.6. gilt entsprechend.

7.  Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

  • Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

    1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

    2. Soweit HD infolge einer schuldhaften Unterlassung  der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder  Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §  651n BGB geltend machen.

    3. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HD vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HD vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HD unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HD zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HD seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.  Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler,  über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

    4. Der Vertreter von HD ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

  • Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines  Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er  erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er HD zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HD verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.  Beschränkung der Haftung

  • Die vertragliche Haftung von HD für Schäden, die  nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den  dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende  Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz  bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

  • HD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-  und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen  lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,  Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese  Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung  ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des  vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig  gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht  Bestandteil der Pauschalreise von HD sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

HD haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden  des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder  Organisationspflichten von HD ursächlich geworden ist.

9.  Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HD geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den  Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen  Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird  empfohlen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • HD wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass-  und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des  Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die  Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss  sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

  • Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der  behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen  sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die  aus der Nicht­beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung  von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt  nicht, wenn HD nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

  • HD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und  den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische  Vertretung, wenn der Kunde HD mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HD eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

  • HD weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HD nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. HD weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr  geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-  Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus

12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung     und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

12.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von HD zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;  Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten  Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2020

--------------------------------------------------------------------------------------------

Reiseveranstalter ist:

HD-Reisen

Claudia Jansweidt-Hermann

HRA 4904

Großer Pley 15a

52538 Gangelt

Telefon +49 (0)2454 6262

Telefax +49 (0)2454 7800

E-Mail info@hd-reisen.de

Stand dieser Fassung: Juli 2020


Reisebedingungen für Tagesfahrten

für Buchungen ab dem 01.07.2020

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma HD-Reisen (nachfolgend „HD“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2020 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

  • Stellung von HD; anzuwendende Rechtsvorschriften

    • HD erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

    • Auf das Rechtsverhältnis zwischen HD und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit HD getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

    • Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit HD anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit HD ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    • Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von HD. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von HD

  • Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

    • Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

      • Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

      • Grundlage des Angebots von HD und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

      • Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HD Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

      • Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.

    • Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von HD zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch HD zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. HD informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.

    • HD weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

  • Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

    • Die geschuldete Leistung von HD besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

    • Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HD, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

    • Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von HD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

    • Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

    • Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

      • Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

      • Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit HD. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

      • Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und HD vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

    • Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

      • Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

      • Der Fahrpreis ist ab Buchungsdatum innerhalb 14 Tage zu entrichten.

      • Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und HD zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

        • Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist HD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.

        • Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

      • Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

        • Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HD bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten HD nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

        • Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit HD gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

        • Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

      • Nichtinanspruchnahme von Leistungen

        • Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von HD zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl HD zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

        • Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

          • Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

          • HD hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HD durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

        • Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

          • Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit HD nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

          • Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens HD folgendes Bearbeitungsentgelt berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von HD im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit HD abgilt:

        • bis 31 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis

        • ab 30 Tage vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis

        • ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis

        • bei Nichterscheinen 100 %

        • 100 % auf Reisevorleistungen (z. B. Schiff, Eintrittskarten…)

          • Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. HD hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HD durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von HD an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

          • Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HD nachzuweisen, dass HD überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

          • HD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HD nachweist, dass HD wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht HD einen solchen Anspruch geltend, so ist HD verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

          • Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von HD sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

        • Haftung von HD; Versicherungen

          • Eine Haftung von HD für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von HD nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

          • HD haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von HD ursächlich oder mitursächlich war.

          • Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

        • Rücktritt von HD wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

          • HD kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

            • Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch HD muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

            • HD hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

            • HD ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

            • Ein Rücktritt von HD später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

          • Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

        • Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

          • HD kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von HD nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

          • Kündigt HD, so behält HD den Anspruch auf den Leistungspreis; HD muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HD aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

        • Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

          • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HD findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann HD nur am Sitz von HD

          • Für Klagen von HD gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HD

          • Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

            • wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und HD anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

            • wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

          • HD weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HD nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für HD verpflichtend würde, informiert HD die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. HD weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr

1.      Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

12.2.  Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von HD zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

--------------------------------------------------------------------------------------------

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;  Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten  Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2020

--------------------------------------------------------------------------------------------

Reiseveranstalter ist:

HD-Reisen

Claudia Jansweidt-Hermann

HRA 4904

Großer Pley 15a

52538 Gangelt

Telefon +49 (0)2454 6262

Telefax +49 (0)2454 7800

E-Mail info@hd-reisen.de

Stand dieser Fassung: Juli 2020